Ursprünge und Entwicklung der Europäischen Union
Von 1957 bis 1972 gab es die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft", bestehend aus Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und den Benelux-Ländern. 1993 entstand hieraus die Europäische Union mit zunächst 12 Mitgliedern. Nach der Osterweiterung von 2004 bis 2007 um 11 Länder kam 2013 nur noch Kroatien hinzu.
Mögliche weitere Beitrittskandidaten, deren Beitrittsverhandlungen bereits aufgenommen wurden, sind Montenegro, Serbien und die Türkei. Auch Albanien und Mazedonien haben bereits einen offiziellen Kandidatenstatus, es wurden jedoch noch keine Übereinkünfte erzielt.
Ziele
Vor dem Maastrichter Vertrag von 1992 hatte die Gemeinschaft ausschließlich wirtschaftliche Ziele. Anschließend erweiterte man seine Vorhaben vom Wirtschaftswachstum auf zusätzliche Bereiche wie die Außenpolitik, Sicherheit, Klima und Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr und auch die gemeinsame Raumfahrt. Auch eine
gemeinsame Währungsunion ist Ziel der EU.
Einfluss der Europäischen Union
Normalerweise haben staatenübergreifende Gemeinschaften einen eher unverbindlichen Charakter, der sich auf Ratschläge und Empfehlungen an seine Mitgliedsländer stützt. Die EU ist hingegen selbst eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und hat zusätzlich zu den Mitgliedern sogar selbst einen "erweiterten Beobachterstatus" bei den
Vereinten Nationen - allerdings ohne Stimmrecht.
Durch die Institutionen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission hat die EU von Straßburg und Brüssel aus großen Einfluss auf Ihre Mitglieder. Selbst den Erlass von Gesetzen kann sie erzwingen. In den wirtschaftlichen Bereichen und z.B. der Umwelt, Klima- und Energiepolitik definiert sie Normen und Regeln, nach denen sich ihre Mitglieder zu richten haben.
Das Bruttoinlandsprodukt der EU-Staaten ist in den letzten 10 Jahren fast durchgehend größer gewesen als das der USA. Nur China ist als größte Volkswirtschaft der Welt in den letzten Jahren stärker gewesen. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben nach dem Human Development Index eine Einstufung als "sehr hoch".
Ehemalige Mitgliedsländer
Abhängige Außengebiete
Einige der oben genannten Mitgliedstaaten besitzen weitere von ihnen abhängige Ausgebiete. Dies sind zwar keine unabhängigen Staaten, haben aber eine gewisse wirtschaftliche und politische Autonomie. Mindestens teilweise treffen die geschlossenen Verträge der Europäische Union auch auf sie zu. Diese Länder werden jedoch nicht als offizielle Mitgliedsländer geführt.