Das Schengener Abkommen wurde bereits 1985 getroffen, trat aber erst ab 1990 offiziell in Kraft. Eine erste praktische Anwendung an den Binnengrenzen erfolgte erst ab 1995, als die nötigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren. Heute bestehen Verträge mit 30 europäischen Ländern, wobei allerdings Bulgarien, Zypern und Rumänien nur Teile des Abkommens umsetzen.
Alle Mitgliedsstaaten zusammen umfassen ein Gebiet von 4,60 Millionen km² und rund 456,69 Millionen Menschen. Dies sind 3,0% der weltweit bewohnbaren Fläche und 5,8% der Weltbevölkerung.
Ziel des Schengener Abkommens ist es, den Reise- und Personenverkehr innerhalb Europas zu vereinfachen. So gibt es an den Binnengrenzen zwischen zwei Schengenstaaten keine Personenkontrollen mehr und Reisende können ohne Aufwand die Grenze passieren. In diesem Zuge wurde die vormals existierenden Grenzstationen weitgehend überflüssig und teils zurück gebaut und im Gegenzug die Grenzkontrollen an den Außengrenzen intensiviert.
Bürger eines Schengenlandes können sich also frei und ungehindert innerhalb der Grenzen dieses Abkommens bewegen. Gleiches gilt für Personen, die nicht Bürger eines Schengenlandes sind, sondern lediglich mit einem Visum eingereist sind. Dieses Schengenvisum enthält einen Passus, der nicht nur für das ausgebende Land gültig ist, sondern zusätzlich für alle Schengener Staaten. Es erlaubt dem Inhaber, sich für 90 Tage innerhalb eines halben Jahres in jedem anderen Schengenland aufzuhalten. Eine Pflicht zur Mitführung des Personalausweises oder Reisepasses gilt (auch für EU-Bürger) weiterhin.
Weitere Inhalte des Schengener Abkommens sind gemeinsame Vorgehensweisen im Justizwesen, bei Asylfragen, Drogenhandel und die polizeiliche Zusammenarbeit. Zudem wird in den teilnehmenden Staaten die Visumspolitik vereinheitlicht.
Ursprünglich war das Abkommen lediglich für Länder der Europäischen Union konzipiert. Mittlerweile wenden aber auch weitere Länder den Schengener Besitzstand an. Dies sind Norwegen, Island und die Schweiz.
Zusätzlich zu den offiziellen Mitgliedsstaaten zählen defacto weitere Kleinstaaten zum Schengenraum, die auf Grenzkontrollen zu Ihren Nachbarländern verzichten. Dies sind Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan. Durch die Binnenlage dieser Länder bestehen ohnehin keine Außengrenzen, so dass Grenzkontrollen nicht nötig sind. Zwischen Gibraltar und Spanien wurden Vereinbarungen getroffen, die zwar den Grenzverkehr erleichtern, eine Passkontrolle jedoch nicht umgehen.
Irland und das Vereinigte Königreich wenden das Abkommen zwar zum Teil an, sind aber keine regulären Mitglieder des Schengenraumes. Seit dem 29. Mai 2000 gibt es eine Zusammenarbeit mit diesen beiden Ländern. Grenzkontrollen finden jedoch weiterhin statt.
Abhängige Außengebiete
Einige der oben genannten Mitgliedstaaten besitzen weitere von ihnen abhängige Außengebiete. Dies sind zwar keine unabhängigen Staaten, haben aber eine gewisse wirtschaftliche und politische Autonomie. Mindestens teilweise treffen die geschlossenen Verträge die Schengen Staaten auch auf sie zu. Diese Länder werden jedoch nicht als offizielle Mitgliedsländer geführt.